Testament und Erbe

Hilf Tieren über das eigene Leben hinaus – durch ein Testament

Immer wieder werden wir gefragt: „Ich möchte mein Tier auch nach meinem Tod absichern, was kann ich tun?"

Wir bieten die Möglichkeit, mit einer Vollmacht für dein Tier Vorsorge zu treffen für den Fall, dass du dich wegen einer Erkrankung nicht mehr um dein Tier kümmern kannst. Diese Vollmacht kannst du auch nutzen, um das Tier nach deinem Tod unserem Verein zu übergeben. Wir werden das Tier aufnehmen und ein neues, gutes Zuhause suchen.
Testamentarische Verfügungen, in denen ein Tier zum Erben eingesetzt wird, sind nach deutschem Recht leider nicht gültig. Aber die Besitzer haben die Möglichkeit, einen Tierschutzverein ihrer Wahl in ihrem Testament zu bedenken. Damit helfen sie nicht nur ihrem eigenen Tier, das sie dem Verein vermachen können, sondern ermöglichen auch die Versorgung anderer Tiere, die in Not sind.

Die Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. sind als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit, sodass jeder Euro aus einer Erbschaft den Katzen zu Gute kommt. Solche Erbschaften ermöglichen es uns, weiter für die verwilderten Streuner da zu sein, Fundtiere aufzunehmen und zu versorgen, Kastrationsaktionen durchzuführen und Katzen in Not zu helfen.

Solltest du ein Testament verfassen wollen, musst du einige Formalien beachten:

Der Erblasser muss sein Testament vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben. Ehepaare dürfen auch ein gemeinschaftliches Testament abfassen. In diesem Falle müssen beide das von einem der Ehegatten eigenhändig geschriebene Testament unterschreiben. Schließlich ist dringend zu empfehlen, das Datum und den Ort der Niederschrift im Testament festzuhalten und unter Umständen eine weitere Person das Testament bezeugen zu lassen. Nenne unbedingt den korrekten und vollständigen Namen und die Anschrift des im Testament bedachten Vereins. In unserem Fall: Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V., Im Brandenfeld 22, 53426 Schalkenbach.

Das Testament kann gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden, damit es nicht verloren geht oder in falsche Hände gerät.

Wenn du sichergehen willst, bei der Abfassung des Testaments keinen Fehler zu machen, solltest du ein öffentliches Testament – auch notarielles Testament genannt – durch einen Notar erstellen lassen.


Wir möchten uns dafür bedanken, dass du dir die Zeit genommen hast, diesen Artikel zu einem oft als unangenehm empfundenen Thema zu lesen. Und wir möchten uns schon jetzt bei allen bedanken, die uns in Zukunft mit einer testamentarischen Verfügung unterstützen wollen.