Katzenschutzverordnung im Brohltal unbekannt

vom 10. November 2023      Zurück zur Übersicht     

Obwohl es in der Verbandsgemeinde Brohltal seit 2016 durch die eingeführte Katzenschutzverordnung Pflicht ist, ausschließlich kastrierte Katzen in den Freigang zu lassen, haben die Tierschützer auch in diesem Jahr mehr als 50 unkastrierte, nicht gechipte Katzen in den Ortschaften Galenberg, Hain, Burgbrohl, Wehr und Niederzissen, in denen die Verordnung ebenfalls Gültigkeit hat, gesichert. Auch tragende Katzen wurden in Obhut genommen und konnten keinem Besitzer zugeordnet werden.

Doch was nützt eine Katzenschutzverordnung, wenn sie nicht kontrolliert und umgesetzt wird?


Als Beispiel nehmen wir die kleine Ronja. Ronja wurde vor einigen Wochen mit der Mutterkatze in Burgbrohl gesichert. Bine war eine liebevolle, zahme Mama und hat Ronja ohne Hilfe menschlicher Zuwendung aufgezogen. Nachdem die Katzenschutzfreunde feststellen mussten, dass es sich an dieser Stelle in Burgbrohl um mehr als 10 unkastrierte, sogar teilweise tragende, nicht versorgte Katzen handelte, wurde über Wochen eine Futterstelle mit Kamera eingerichtet. Die Katzen wurden durch die ehrenamtlichen Helfer der Katzenschutzfreunde nach und nach gesichert. Anschließend wurden die erwachsenen Katzen dem Tierarzt vorgestellt, kastriert, entwurmt, gechipt, registriert und in das Katzenhaus nach Schalkenbach gebracht. So kam auch die kleine Ronja zu uns und wir haben sie in der Zwischenzeit zähmen und mittlerweile streicheln können. Es ist sehr schwierig, Kätzchen, die keine Menschen gewohnt waren, an Streicheleinheiten zu gewöhnen. Unsere einfühlsamen, geduldigen ehrenamtlichen Katzenstreichler im Katzenhaus haben es aber mit sehr viel Zeitaufwand trotzdem geschafft. Doch wer bezahlt die enormen Versorgungs- und Tierarztkosten, die bei den Katzenschutzfreunden Rhein-Ahr-Eifel e.V. anfallen? Getragen wird der Verein größtenteils durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Die öffentlichen Zuschüsse belaufen sich auf lediglich 1 - 3% der jährlich anfallenden Kosten.


Die Katzenschutzverordnung gilt im Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal. Freilaufende Katzen müssen seit dem 1. Juli 2016 kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Verbandsgemeinde Brohltal hat hierfür eine Rechtsverordnung über Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen. Die Kastrationspflicht gilt für Katzen ab dem Beginn des sechsten Lebensmonats. Das Ordnungsamt kann einen Nachweis über die Kastration und Registrierung verlangen und gegebenenfalls auf Kosten der Halter die Kastration anordnen. Als Katzenhalter gelten auch diejenigen, die freilaufende Katzen regelmäßig füttern. Wer sich nicht an die Kastrationspflicht hält, muss mit einer Geldbuße rechnen.


Um die Tierschutzarbeit der Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. in Zahlen für Januar bis Oktober 2023 zu verdeutlichen:

Kitten 82 – vermittelt, erwachsene Katzen 179 – vermittelt, 7 Katzen wieder ausgewildert sowie 64 Kitten und erwachsene Katze, die noch zur Vermittlung anstehen, befinden sich auf Pflegestellen und im Katzenhaus. Damit die Population nicht noch weiter explodiert, weist der Vorstand der Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. erneut eindringlich darauf hin, dass die erlassene Katzenschutzverordnung konsequent durchgesetzt und auch kontrolliert werden muss. Hier ist die Verbandsgemeinde Brohltal in der Pflicht.

Weitere Informationen geben die Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.

Hotline 02646915928, E-Mail: E-Mail

HP: www.katzenschutzfreunde.de

Spendenkonto: IBAN: DE61 5776 1591 0416 1258 00 Volksbank


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